- Gründung aus der Ferne
- Möglich
- Besuch, Notar oder Anwalt
- Notar (KK)
- Ansässiger Geschäftsführer
- Nein
- Firmensitz
- Hauptsitz in Japan
- Mindestkapital
- Ab 1 Yen
- Jährlicher Unterhalt
- Ab 70.000 Yen jährlich
- EU-Mitglied
- Nein
- IWG-Geschäftsadresse
- 206 Standorteab $71/Monat
Was das Register verlangt
| Rechtsform | Kabushiki Kaisha (KK, Aktiengesellschaft); Godo Kaisha (GK) als günstigere Alternative |
|---|---|
| Register | Legal Affairs Bureau (Homukyoku), Justizministerium |
| Amtliche Eintragungsgebühr | 150.000 ¥ — Registrierungs- und Lizenzsteuer von 0,7 % des Kapitals, mindestens 150.000 Yen je Antrag für eine KK (mindestens 60.000 Yen für eine GK). |
| Eintragungsdauer | JETRO: etwa zwei Monate ab Festlegung des Firmenprofils für eine KK, etwa ein Monat für eine GK; die Bescheinigung über die eingetragenen Angaben ist rund zwei Wochen nach Antragstellung erhältlich, vollständig elektronische Anträge, die bestimmte Bedingungen erfüllen, werden innerhalb von 24 Stunden bearbeitet. |
| Ansässiger Geschäftsführer | Die Anforderung, dass mindestens ein vertretungsberechtigter Geschäftsführer seinen Wohnsitz in Japan hat, gilt für eine KK seit dem 16. März 2015 nicht mehr (JETRO). |
| Besuch, Notar oder Anwalt | Die KK-Satzung muss von einem japanischen Notar beurkundet werden; ausländische Gründer legen eidesstattliche Erklärungen zu Firmenprofil und Unterschriften vor, die von einem Notar im eigenen Land beglaubigt sind. Die GK-Satzung benötigt keine japanische Beurkundung. |
| Firmensitz | Der Ort des Hauptsitzes ist Teil des eingetragenen Profils; ein Firmensiegel wird gleichzeitig beim Legal Affairs Bureau registriert. |
| Mindestkapital | Ab 1 Yen |
| Körperschaftsteuer | Nationale Körperschaftsteuer 23,2 % auf Einkommen über 8 Millionen Yen (15 % auf die ersten 4 Millionen für KMU); effektiver Satz einschließlich lokaler Steuern etwa 29,74 % bis 33,58 % für Geschäftsjahre bis 31. März 2026 (JETRO). |
| Jährlich | Die Pro-Kopf-Körperschafts-Einwohnersteuer ist auch ohne Einkommen fällig: mindestens 70.000 Yen (Tokio, Kapital bis 10 Millionen Yen, bis 50 Beschäftigte). Steuererklärungen sind innerhalb von zwei Monaten nach Geschäftsjahresende abzugeben. |
Was es kostet
- Amtliche Eintragungsgebühr
- 150.000 ¥
- ≈ $952 zu EZB-Kursen
Registrierungs- und Lizenzsteuer von 0,7 % des Kapitals, mindestens 150.000 Yen je Antrag für eine KK (mindestens 60.000 Yen für eine GK).
- Jährlich
- Ab 70.000 Yen jährlich
Die Pro-Kopf-Körperschafts-Einwohnersteuer ist auch ohne Einkommen fällig: mindestens 70.000 Yen (Tokio, Kapital bis 10 Millionen Yen, bis 50 Beschäftigte). Steuererklärungen sind innerhalb von zwei Monaten nach Geschäftsjahresende abzugeben.
- Nicht enthalten
- Anbietergebühren
Registered Agent oder Adresse, Notarkosten, Buchhaltung und Kontoeröffnung variieren je nach Anbieter – fragen Sie im Anfrageformular nach einem Angebot.
Schritt für Schritt: Japan
- Legen Sie das Firmenprofil fest: Firmenname, Adresse des Hauptsitzes, Geschäftszwecke, Kapital (ab 1 Yen) und Geschäftsführer.
- Prüfen Sie beim Legal Affairs Bureau, dass unter derselben Adresse kein identischer Firmenname eingetragen ist.
- Beschaffen Sie im Heimatland notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärungen zu Profil und Unterschriften der Gründer und lassen Sie anschließend die KK-Satzung von einem japanischen Notar beurkunden.
- Überweisen Sie das Kapital auf das Bankkonto des Gründers oder eines Geschäftsführers (ein Dritter darf es entgegennehmen, wenn alle im Ausland leben).
- Beantragen Sie beim Legal Affairs Bureau die Gründungseintragung, registrieren Sie das Firmensiegel und zahlen Sie die Registrierungs- und Lizenzsteuer.
- Holen Sie die Bescheinigung über die eingetragenen Angaben und das Siegelzertifikat ab, eröffnen Sie das Bankkonto und melden Sie der Bank of Japan den Aktienerwerb.
Körperschaftsteuer: Japan
23,2 % national. Nationale Körperschaftsteuer 23,2 % auf Einkommen über 8 Millionen Yen (15 % auf die ersten 4 Millionen für KMU); effektiver Satz einschließlich lokaler Steuern etwa 29,74 % bis 33,58 % für Geschäftsjahre bis 31. März 2026 (JETRO).
Die Sätze sind die von der Steuerbehörde veröffentlichten Regelsätze; Ihr effektiver Satz hängt von Ansässigkeit, Tätigkeit und Abkommen ab. Dies ist keine Steuerberatung.
Häufige Fehler
- Eine KK zu wählen, ohne die Mindestregistrierungssteuer von 150.000 Yen plus Notargebühren einzuplanen, obwohl eine GK 60.000 Yen kosten und keinen japanischen Notar benötigen würde.
- Ohne im Heimatland notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärungen für die Muttergesellschaft oder ausländische Unterzeichner anzureisen, was Beurkundung und Eintragung ins Stocken bringt.
- Die Pro-Kopf-Einwohnersteuer von mindestens 70.000 Yen jährlich zu vergessen, die bereits fällig ist, bevor das Unternehmen etwas verdient.
Japan im Vergleich mit Alternativen
| Jährlicher Unterhalt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
JapanKK | 150.000 ¥≈ $952 | Etwa 2 Monate | 23,2 % national | Nein | Notar (KK) | Hauptsitz in Japan | Ab 70.000 Yen jährlich |
SüdkoreaChusik Hoesa | 1.470.000 ₩≈ $1085 | Etwa 2 Wochen | 10 % bis 25 % progressiv | Nein | Notar + Apostille | Hauptsitz in Korea | KSt-Erklärung in 3 Monaten |
BangladeschPvt Ltd | 4.700 BDT | Nicht angegeben | 27,5 % | Nicht angegeben | Abhängig | Registered Office | BDT 200 je Einreichung |
ChinaWFOE | Variiert | Nicht angegeben | 25 % | Nicht angegeben | Abhängig | Sitz in China | Jahresbericht (NECIPS) |
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Quellen
- jetro.go.jp, geprüft am 27. September 2026
- jetro.go.jp, geprüft am 27. September 2026
- jetro.go.jp, geprüft am 27. September 2026
- nta.go.jp, geprüft am 27. September 2026
- jetro.go.jp, geprüft am 27. September 2026
- jetro.go.jp, geprüft am 27. September 2026